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Planen trotz COVID-19

Planen trotz COVID-19
Bild: Jenny Keller / werk, bauen + wohnen

Medienmitteilung

Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert derzeit auch von der Bau- und Planungsbranche grösste Anstrengungen. Es ist wichtig, dass die Beziehungen zwischen den Planenden und ihren privaten und öffentlichen Auftraggebern in einer verantwortungsvollen und pragmatischen unkomplizierten Weise fortgesetzt werden.

Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Ingenieure haben ihren Büroalltag angepasst oder ganz auf Homeoffice umgestellt und planen trotz der schwierigen Situation weiter – sofern ihre Auftraggeber und Vertragspartner dies zulassen.

Es gilt zu verhindern, dass Planungsbüros in existentielle Probleme geraten. Besonders gefährdet sind die oftmals als Einzelfirmen organisierten Klein- und Kleinstbetriebe. Als Selbständige leiden sie wegen Fristverzögerungen oder der Sistierung von Verfahren unter massiven Umsatzeinbussen. Da sie nur indirekt von den Verordnungen des Bundesrates betroffen sind, können sie jedoch zum heutigen Zeitpunkt keine Unterstützung in Anspruch nehmen.

Der Bund Schweizer Architekten BSA und der Bund Schweizer Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten BSLA rufen deshalb private und öffentliche Bauherren auf mitzuhelfen, das wirtschaftliche Überleben der Planungsbüros zu ermöglichen und damit langfristige Schäden zu verhindern.

  • Die Arbeiten an laufenden Projekten dürfen nicht unterbrochen werden. Bauherrschaften sollen nötige Entscheide fällen, damit die Projektierungsarbeiten geleistet werden können.
  • Laufende oder anstehende Ausschreibungen dürfen nicht gestoppt werden. Bei komplexen Projekten, die sich in der Phase der Ausschreibung befinden, müssen allenfalls die Eingabefristen verlängert werden.
  • Laufende Wettbewerbe und Studienaufträge sollen in dieser «ausserordentlichen Lage» nicht sistiert werden, sondern im Gegenteil, geplante Verfahren sind vorzuziehen. Die Prinzipien der Ordnungen SIA 142 und 143 sind einzuhalten.

Der Bundesrat wird aufgefordert, für Selbständigerwerbende, welche durch die Verordnungen indirekt betroffen sind – und dazu gehört eine grosse Zahl der Schweizer Planungsbüros – eine einfache Lösung zu finden, welche deren Existenz sichert. Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung ist entsprechend auf alle Selbständigerwerbenden ausweiten. 

Caspar Schärer, Generalsekretär BSA,
Peter Wullschleger, Geschäftsführer BSLA,