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Stellungnahme BSA-FAS zu den Anpassungen USG (Lärmschutz)

Stellungnahme BSA-FAS zu den Anpassungen USG (Lärmschutz)
Studierendenwohnhaus von Atelier Scheidegger Keller an der stark befahrenen Rosengartenstrasse in Zürich. Bild: sswz.ethz.ch

Der Lärmschutz beschäftigt Architektinnen und Architekten in den dicht bebauten Gebieten wie den Grossstädten und Agglomerationen. Das Ende 2021 publizierte Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in der Stadt Zürich beendet praktisch das Regime der Ausnahmebewilligungen, das der Kanton Zürich bis anhin praktizierte. Das Problem ist bekannt und bereits 2017 reichte Nationalrat Beat Flach (glp, AG) eine Motion ein, die den Zielkonflikt zwischen der im Raumplanungsgesetz RPG geforderten Siedlungsentwicklung nach innen und dem im Umweltschutzgesetz USG verankerten Lärmschutz adressiert.

In Erfüllung der Motion Flach schickte das Bundesamt für Umwelt BAFU im Herbst 2021 einen Entwurf zur Anpassung des USG in die Vernehmlassung. Die Änderung zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung nach innen zu verbessern und gleichzeitig die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Neu soll das USG Kriterien für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten enthalten. Diese Kriterien würden die derzeit in der Lärmschutzgesetzgebung vorgesehene Interessenabwägung ersetzen und so die Rechtssicherheit erhöhen.

Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten BSA begrüsst in seiner Stellungnahme die Stossrichtung der vorliegenden Anpassungen. Die Änderungen weisen in die richtige Richtung, sollten aber präzisiert werden. Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht der Antrag, die im Kanton Zürich über viele Jahre in zahlreichen hervorragenden Bauwerken bewährte Lüftungsfensterpraxis zu legalisieren.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier (pdf) bezogen werden.