Willkürliche Rückindexierung der aufwandbestimmenden
Baukosten durch Stadt und Kanton Zürich
Kontext
Zum Jahreswechsel 2024/2025 haben das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich und das Hochbauamt des Kantons Zürich zeitgleich und auf ähnliche Art ihre Honorierungsvorgaben für Planungsleistungen angepasst (Merkblatt zu Planungsaufträgen des AHB vom Januar 2025 und Wegleitung Planerhonorare und Vertragsmodelle des HBA vom 1. Januar 2025).
Die gravierendste Veränderung in den Honorierungsvorgaben beider Bauherrschaften stellt die Einführung einer Rückindexierung der aufwandbestimmenden Baukosten auf das Niveau von 2018 dar. Aus dieser künstlichen Reduktion der aufwandbestimmenden Baukosten (B) um 16.2% resultiert ein Rückgang des prognostizierten Stundenaufwandes (Tp) um ca. 13% bis 15% (je nach Projektgrösse). Im Gegenzug passen beide Bauherrschaften ihre Stundenansätze (unterschiedlich stark) an. Unter dem Strich resultiert in beiden Fällen ein erheblicher Rückgang des Honorars ab 2025.
Als Begründung wird angeführt, die Honorare seien in den letzten Jahren allein aufgrund der Baukostenteuerung gestiegen, ohne dass planerischer Mehraufwand entstanden sei. Diese Aussage deckt sich allerdings weder mit der Alltagserfahrung von BSA-Architektinnen und -Architekten in den Projekten noch mit den entsprechenden Nachkalkulationen. Im Gegenteil: Der Planungsaufwand und die Lohnkosten haben in den letzten Jahren sukzessive zugenommen.
Haltung des BSA
Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten nimmt mit Befremden von der einseitigen Massnahme von Stadt und Kanton Zürich Kenntnis.
Unter Berücksichtigung der statistischen Gegebenheiten und einer konservativen Einschätzung der notwendigen Mehrleistungen durch die Planerinnen und Planer müsste das Honorar per Anfang 2025 eigentlich steigen und nicht fallen.
Empfehlung an die BSA-Mitglieder
Die Rückindexierung wurde bereits vollzogen. Die einseitig verfügte Massnahme betrifft inzwischen längst nicht mehr nur Architekturbüros im Kanton Zürich. Der Flächenbrand ist längst ausgebrochen: Die Massnahme wird bereits in anderen Kantonen und Städten angewandt. Auch erste private Bauherrschaften orientieren sich an der neuen Praxis. Dadurch wird aus Sicht des BSA die wirtschaftliche Basis vieler Planungsbüros gefährdet – insbesondere von jenen, die ihre Aufträge mehrheitlich über Wettbewerbsverfahren akquirieren.
Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten sieht es als seine Pflicht an, seine Mitglieder zur Wachsamkeit aufzurufen. Lest die Wettbewerbsprogramme sehr genau: Die Rückindexierung ist nicht immer als solche ausgewiesen, sondern muss im Kleingedruckten ausfindig gemacht werden. Wer an Wettbewerben mit solchen Regeln teilnimmt, sollte sich bewusst sein, dass dies als stilles Akzeptieren und Unterstützen der neuen Praxis verstanden werden kann. Wer als Jurymitglied Verantwortung trägt, sollte sich dafür einsetzen, dass entsprechende Korrekturen über den Anpassungsfaktor (r) und/oder den Faktor für Sonderleistungen (s) vorgenommen oder ermöglicht werden.
Im Namen des Zentralvorstands des BSA
Caspar Schärer, Generalsekretär