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BSA ZAGG, Stellungnahmen,

Revision Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Am 27. September 2024 beschloss das Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes. Die Bestimmungen zum Lärmschutz in Artikel 22 und 24 des revidierten Umweltschutzgesetzes (USG) haben zum Ziel, die Koordination von Lärmbekämpfung und Raumentwicklung zu verbessern. Die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) soll die Umsetzung der neuen Regelungen unterstützen, Widersprüche beseitigen und die lärmschutzrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung ablösen.

Zusammen mit der Konferenz Zürcher Planungsverbände (KZPV) begrüssen wir die Revision der LSV, fordern jedoch mehr Klarheit für den Vollzug. Ziel ist eine praktikable Umsetzung ohne neue Rechtsunsicherheiten.

Die neuen USG-Bestimmungen lockern den Lärmschutz zugunsten der Innenentwicklung. Unbestimmte Rechtsbegriffe gefährden jedoch die Rechtssicherheit. Wir verlangen, dass die Anforderungen zu Innenentwicklung, Freiräumen und akustischer Wohnqualität in der LSV präzisiert werden. Richtpläne sollen als Nachweis genügen; zusätzliche Verfahren sind zu vermeiden. Überregulierung bei Erholungsräumen lehnen wir ab. Sanierungen müssen separat und koordiniert erfolgen.

Die ausführliche Stellungnahme hier.