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BSA Zürich, Prese di posizioni,

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung

Um die negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung zu mildern, braucht die klimaangepasste Siedlung von morgen viele Bäume und Grünflächen sowie eine gute Durchlüftung. Die Baudirektion hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Die Gemeinden sollen damit verschiedene Instrumente erhalten, die sie gezielt auf die spezifischen lokalklimatischen Gegebenheiten anwenden können.

Die Vorlage ist komplex: Es sind Eingriffe in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen nötig, um dem Thema gerecht zu werden. Neben der Teilrevision des PBG sind dies die ausführenden Verordnungen: Allgemeinde Bauverordnung (ABV), Bauverfahrensverordnung (BBV) und Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP). Zudem sind Anpassungen der Bestimmungen der nachbarrechtlichen Pflanzabstände gemäss Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) sowie der Pflanzabstände gemäss Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) in der Vernehmlassungsvorlage enthalten.

Die KZPV Konferenz der Zürcher Planerverbände, der auch der BSA ZAGG angehört, begrüsst in ihrer Stellungnahme die verschiedenen Regelungsansätze zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung gemäss der vorliegenden Teilrevision des PBG und den weiteren Gesetzen und Verordnungen. Es ist KZPV gleichzeitig ein Anliegen, dass an der im Vernehmlassungsentwurf grösstenteils vorgesehenen Freiwilligkeit festgehalten wird, um der Gemeindeautonomie Rechnung zu tragen und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier (pdf) bezogen werden.