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BSA Basel, Prese di posizione,

Offener Brief Projektierungskredit Primarschule Hofmatt, Gelterkinden

Offener Brief Projektierungskredit Primarschule Hofmatt, Gelterkinden
© Atelier Amont

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates

Der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) setzt sich für eine qualitätsvolle, nachhaltige und verantwortungsbewusste Entwicklung unseres gebauten Lebensraums ein. Architekturwettbewerbe sind dabei ein zentrales Instrument, um unter fairen und transparenten Bedingungen die beste Lösung im öffentlichen Interesse zu ermitteln.
Der Wettbewerb für die Primarschule Hofmatt wurde 2023 nach anerkannten Regeln durchgeführt. Das Verfahren war fachlich fundiert, breit abgestützt und transparent organisiert. Das Siegerprojekt «Campus Loggia» ist das Ergebnis eines qualifizierten, unabhängigen und einstimmigen Juryentscheids.

Vor diesem Hintergrund halten wir die aktuelle Entwicklung für höchst problematisch und in dieser Form nicht akzeptabel.
Dass im Vorfeld der Abstimmung ein ausserhalb des Wettbewerbs entwickeltes Alternativprojekt als vermeintlich gleichwertige Lösung präsentiert wird, stellt einen direkten Angriff auf die Integrität des Wettbewerbsverfahrens dar. Obschon uns bewusst ist, dass das Projekt «Ratio» kein offizieller Teil der Abstimmung ist, prägt es die öffentliche Debatte massiv und suggeriert eine fachliche Vergleichbarkeit, die nicht gegeben ist. Ein solcher Vorschlag entzieht sich jeglicher unabhängigen fachlichen Prüfung, basiert auf nicht transparenten Grundlagen und operiert mit nicht überprüfbaren Kostenannahmen.

Die Gleichsetzung eines privat erarbeiteten Projekts mit einem Ergebnis eines regulären, offenen Wettbewerbs ist fachlich falsch, politisch irreführend und institutionell nicht akzeptabel. Besonders stossend ist, dass damit implizit an genau jenen Qualitäten gespart werden soll, die für eine langfristig tragfähige und nachhaltige Baukultur zentral sind. Die Schweiz hat sich mit der Davos Declaration, die auch vom Bundesrat unterzeichnet wurde, ausdrücklich zu einer hohen Baukultur verpflichtet. Diese definiert acht zentrale Qualitätskriterien:

- Governance
- Funktionalität
- Umweltverträglichkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Vielfalt
- Kontext
- Genius Loci
- Schönheit

Diese Kriterien wurden im vorliegenden Wettbewerbsverfahren durch ein breit abgestütztes, interdisziplinär zusammengesetztes Preisgericht sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen. Der ausgewählte Beitrag stellt somit nicht nur eine architektonische, sondern eine umfassend geprüfte und qualifizierte Gesamtleistung dar.
Entscheidend ist dabei auch: Die Wirtschaftlichkeit ist integraler Bestandteil jedes Wettbewerbsverfahrens. Die Beurteilung erfolgt nicht isoliert über vermeintlich tiefe Baukosten, sondern im Verhältnis von Investition, Nutzung, Dauerhaftigkeit und räumlicher Qualität. Genau diese ganzheitliche Betrachtung fehlt bei den aktuell kolportierten Alternativvorschlägen vollständig.

Ebenso klar festzuhalten ist: Das Angebot, der Gemeinde im Falle eines negativen Abstimmungsentscheids ein Projekt kostenlos zur Verfügung zu stellen, widerspricht grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Beschaffungsrechts. Ein solches Vorgehen kann und darf von einer öffentlichen Hand nicht angenommen werden. Es schafft unzulässige Vorteile, unterläuft etablierte Verfahren und setzt einen gefährlichen Präzedenzfall. Sollte dieses Vorgehen toleriert werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen über den Einzelfall hinaus. In seiner Funktion als Wächter des korrekten Abstimmungsverfahrens und Auftraggeber des Wettbewerbs fordern wir vom Gemeinderat daher:

1. Richtigstellung irreführender Fakten: Es liegt in der Verantwortung des Gemeinderats sicherzustellen, dass die Stimmbevölkerung auf einer verlässlichen und nachvollziehbaren Grundlage entscheidet. Dazu gehört insbesondere, dass nicht überprüfbare Kostenangaben oder nicht vergleichbare Qualitätsmassstäbe – etwa im Zusammenhang mit dem Projekt «Ratio» – entsprechend eingeordnet werden. Offensichtliche Missverständnisse oder unzutreffende Darstellungen sollten aktiv klargestellt werden.

2. Der Gemeinderat sollte unmissverständlich festhalten, dass das Alternativprojekt «Ratio» auch im Falle einer Ablehnung der aktuellen Vorlage nicht übernommen werden kann. Ein solches Vorgehen würde den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens widersprechen; ein neues, regelkonformes Verfahren wäre in diesem Fall zwingend. Die in Aussicht gestellte „kostenlose“ Übernahme entbehrt einer tragfähigen Grundlage.

3. Wir erwarten ein klares Bekenntnis des Gemeinderats zur Schweizer Baukultur und zum Architekturwettbewerb als zentralem Instrument zur Qualitätssicherung. Es sollte deutlich gemacht werden, dass ausserhalb des Verfahrens entwickelte Vorschläge die Planungssicherheit beeinträchtigen und künftig nicht als gleichwertige Diskussionsgrundlage betrachtet werden können.

Der eingeschlagene Weg über ein offenes, transparentes und fachlich geprüftes Wettbewerbsverfahren ist richtig. Er darf nicht nachträglich relativiert oder unterlaufen werden.

Im Namen des Vorstandes BSA Basel

Mit freundlichen Grüssen
Simon Frommenwiler
Vorsitzender BSA Basel

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