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BSA Zürich, Prises de position,

BSA ZAGG weist den Entwurf für das Churer Stadtinventar zurück

BSA ZAGG weist den Entwurf für das Churer Stadtinventar zurück
Stadtansicht von Matthäus Merian, 1642. Quelle: Stadtinventar Chur / Schlussbericht zur Überarbeitung 2017/18

Stellungnahme des BSA Zürich Aargau Glarus Graubünden vom 18. Februar 2021

An: Hochbaudienste der Stadt Chur, Stadthaus, 7000 Chur

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss der Publikation im Amtsblatt der Stadt Chur vom 18. Dezember 2020 liegt das aktualisierte städtische Inventar der schutzwürdigen Bauten bis 18. Februar 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auf. Das Stadtinventar ist ein zentrales Instrument für die Pflege des baukulturellen Erbes, die dem BSA wichtig ist. Deshalb nimmt die Ortsgruppe Zürich Aargau Glarus Graubünden ZAGG des BSA gerne die Gelegenheit zu einer Stellungnahme wahr.

Die Vorlage ist insofern unklar, als zwei Dokumente zur Stellungnahme vorliegen: einerseits das Stadtinventar Chur. Schlussbericht zur Überarbeitung 2017/18, andererseits das Stadtinventar Chur 2020 Entwurf 16.12.2020. Der Entwurf, der offenbar eine seitens des Stadtrats vorgelegte Überarbeitung des Schlussberichts ist, unterscheidet sich wesentlich vom diesem, ohne dass die Gründe dafür ersichtlich wären. Das gibt Anlass zu einigen grundsätzlichen Überlegungen.

Ein Siedlungsinventar, also auch das Stadtinventar Chur, hat gemäss Baugesetz die Aufgabe, Bauten und Anlagen zu erfassen und zu bewerten, sodass es als Grundlage für eine allfällige Unterschutzstellung dienen kann. Ein Inventar soll also die fachlichen Argumente liefern, warum Bauten oder Anlagen aus kulturhistorischer Sicht von besonderer künstlerischer, historischer, architektonischer Bedeutung sind. Diese Argumente fliessen dann in einem zweiten Schritt in den politischen Prozess der Unterschutzstellung ein, in dem sie gegen andere Interessen und Argumente abgewogen werden.

Aus diesem Grund ist es unzulässig, ein nach fachlichen Kriterien erarbeitetes Inventar durch ein politisches Gremium zu überarbeiten und zu straffen. Die Überarbeitung des Schlussberichts soll und darf einzig nach fachlichen Kriterien erfolgen. Änderungsvorschläge am Schlussbericht müssen zwingend sachbezogen, d.h. bezüglich der künstlerischen, historischen oder architektonischen Bedeutung eines Objekts begründet werden. Das ist beim vorliegenden Entwurf nicht der Fall. In ihm werden politische Einschätzungen mit der fachlichen, denkmalpflegerischen Argumentation verwischt. Deshalb kann er seine gesetzlich formulierte Aufgabe nicht erfüllen. 

Das Stadtinventar Chur 2020 Entwurf 16.12.2020 muss aus diesem Grund zurückgewiesen werden. Als Grundlage für die fachliche Diskussion kann einzig das Stadtinventar Chur. Schlussbericht zur Überarbeitung 2017/18 dienen. In diesem Sinn ist das Auflageverfahren neu aufzugleisen. 

Mit freundlichen Grüssen

Daniel Bosshard
Präsident BSA ZAGG Zürich Aargau Glarus Graubünden

Gemeinsame Medienmitteilung von Bündner Heimatschutz, Schweizerischer Werkbund Graubünden, sia Sektion Graubünden, visarte Graubünden und BSA ZAGG Zürich Aargau Glarus Graubünden: Stadtinventar Chur – Zurück auf Feld 1!