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BSA-FAS, Prese di posizioni, , Caspar Schärer

BSA lehnt Abwertung des Natur- und Heimatschutzes ab

BSA lehnt Abwertung des Natur- und Heimatschutzes ab
Zugersee (BLN-Objekt 1309)

Die Planerverbände BSA, BSLA, FSU und SIA sind sich einig: Das Natur- und Heimatschutzgesetz darf nicht auf diese Art aufgeweicht werden.

Am 29. Februar 2012 reichte Ständerat Joachim Eder eine parlamentarische Initiative ein, die zum Ziel hat, Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) anzupassen. Die Initiative beabsichtigt, bei der Abwägung der Interessen nach Art. 6 Abs. 2 NHG unter bestimmten Voraussetzungen auch kantonale Eingriffsinteressen zu berücksichtigen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat die Initiative am 20. März 2018 angenommen. Die entsprechende Vernehmlassung lief bis am 9. Juli 2018

Die Schweizer Planerverbände kritisieren in ihren jeweiligen Stellungnahmen unisono die ordnungspolitischen Komplikationen, die eine Gleichbehandlung von kantonalen und nationalen Anliegen bei der Interessensabwägung in der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) zur Folge hätte.

Der BSA wirft in seiner Vernehmlassungsantwort auch ganz grundsätzliche Fragen auf: «Der Erhalt von Kulturgütern erfordert eine langfristige Perspektive. Diese wird verunmöglicht, wenn kurzfristige politische Prioritäten über den ungeschmälerten Erhalt oder Nicht-Erhalt einer geschützten Landschaft, eines Ortsbildes oder eines historischen Verkehrswegs bestimmen können.»

Stellungnahme des BSA im Wortlaut
Beitrag im Echo der Zeit von Radio SRF vom 9. Juli 2018