Aus ökologischen, sozialen und finanziellen Gründen ist es oftmals besser, bestehende Bauten zu erweitern, statt diese durch Neubauten zu ersetzen. Der Weiterentwicklung von Bestandesbauten stehen jedoch zahlreiche Hürden und Risiken entgegen. Das heutige PBG ist über weite Teile ein «Neubaugesetz». Mit einer Flexibilisierung von Vorschriften soll die Weiterentwicklung stärker gewichtet werden. Gleichzeitig sollen einige als unnötig oder zu kompliziert erachtete Regulierungen gestrichen oder zumindest vereinfacht werden.
Die KZPV hat sich mit der in die Vernehmlassung gegebenen Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der dazugehörigen Verordnungen betreffend das Erleichterte Bauen im Bestand auseinandergesetzt.
Der Link zur vollständigen Stellungnahme.