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Paradigmenwechsel im Beschaffungsrecht

Paradigmenwechsel im Beschaffungsrecht

31. Januar 2018
Medienmitteilung der Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen AföB

Nach dem Willen der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) soll die Plausibilität des Angebots in die Zuschlagskriterien aufgenommen werden. Dies hat sie im Rahmen ihrer Detailberatungen zur Beschaffungsrechtsrevision (BöB) einstimmig beschlossen. Mit Mehrheitsentscheid sollen ferner ungewöhnlich niedrige Angebote genauer überprüft werden.

«Heute ist ein guter Tag für die Beschaffung intellektueller Dienstleistungen», so Heinz Marti, usic-Präsident und Co-Präsident der Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen (AföB). «Nun muss dieser Paradigmenwechsel auch in der Praxis umgesetzt werden». Auch Stefan Cadosch, Präsident des SIA und AföB-Co-Präsident, ist hocherfreut: «Die Politik hat endlich erkannt, dass intellektuelle Dienstleistungen nicht wie standardisierte Waren beschafft werden können».

Angebotsplausibilisierung als Zuschlagskriterium
Die WAK-N hat am 31. Januar mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihrem Rat griffige Massnahmen gegen Dumpingangebote zu beantragen. Mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, das Anliegen der AföB nach der Einführung einer Angebotsplausibilisierung in die Zuschlagskriterien aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um unsinnige Preisofferten zu bekämpfen und die Qualität von Angeboten zu verbessern.

Verbindliche Prüfung von Tiefpreisangeboten
Die Kommission hat mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein weiteres Anliegen der AföB aufgenommen, wonach ungewöhnlich niedrige Angebote strenger überprüft werden müssen. Die Prüfungspflicht, welche bisher nur bei Anbieterinnen aus dem öffentlichen Sektor galt, soll nun für alle eingereichten Angebote gelten. Damit erhalten die Vergabebehörden ein griffiges Instrument, um gegen reine Tiefpreis-angebote vorgehen zu können.

Echter Preis-Leistungs-Wettbewerb rückt näher
Ferner hat die Kommission den Begriff «wirtschaftlich günstigstes Angebot» präzisiert, dass damit dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sein soll. Die AföB hat zwar gefordert, dass die Formulierung durch das «vorteilhafteste Angebot» ersetzt werden solle. Jedoch ist die Präzisierung im Sinne der Allianz, welche statt eines reinen Preis- einen echten Preis-Leistungs-Wettbewerb fordert.

Medienmitteilung der WAK-N vom 31. Januar 2018